Seit Ende 2019 waren beim Kriterium „Gefrierpunkt“ der Milchprüfung viele deutlich höhere Ergebnisse im Vergleich zu den vergangenen Jahren zu verzeichnen. Das führte zu wesentlich mehr Beanstandungen mit Milchpreisabzügen, zu Milchmengenkorrekturen oder zur Nichtgewährung des Zuschlags für gute Milchqualität.

Eine von der Kommission Milchprüfung eingesetzte Arbeitsgruppe hat die Ursachen untersucht und als dauerhafte Lösung ein neues Beanstandungssystem ausgearbeitet. Die Arbeitsgruppe hat zudem keine Fehler bei der Analyse oder bei der Datenübermittlung festgestellt. Fromarte, VMI und SMP haben dieser neuen Lösung zugestimmt.

Mit dem neuen System werden die monatlichen Schwankungen, bedingt durch Natur- und Fütterungseinflüsse, berücksichtigt. Ein sogenannter Adaptionswert wird auf statistischer Basis aus allen Ergebnissen der Milchprüfung monatlich ermittelt. Für die Qualitätsbezahlung gelten nicht mehr die gemessenen Werte, sondern die berechneten Adaptionswerte. Weitere Informationen hier

Beispiel Berechnung eines Betriebes mit 2 Einzelergebnissen:

  • Analyseergebnis vom 05.01.2021: -0.515°C
  • Analyseergebnis vom 18.01.2021: -0.517°C

diese Werte würden zu einer Beanstandung führen (Beanstandungsgrenze gemäss Branchenvereinbarung: -0.520°C)

Alle Ergebnisse der Milchprüfung ergeben einen statistischen Wert von -0.512°C, die Differenz zur Beanstandungsgrenze beträgt -0.008.

Berechneter Adaptionswert: Analyseergebnis vom 05.01.2021: -0.515°C -0.008 = -0.523°C

Berechneter Adaptionswert: Analyseergebnis vom 18.01.2021: -0.517°C -0.008 = -0.525°C

Diese Adaptionswerte liegen unterhalb der Beanstandungsgrenze

Immer noch gilt: Bei Verdacht auf Fremdwasser in der Milch kontaktieren Sie die Milchbeschaffung Emmi Schweiz AG milchbeschaffung@emmi.com.

Gefrierpunkt der Milch